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3G-Regel Einschulungsfeier Kl. 5

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, dass Sie und Ihre Familien die Sommerferien genießen konnten. Im letzten Schreiben vor den Ferien baten wir Sie darum, im Vorfeld für den Einschulungstag einen kostenlosen Bürgerschnelltest bei Ihrem Kind durchführen zu lassen, damit wir alle entspannt den Einschulungstag feiern können. Nur mit dem Nachweis eines solchen Bürgerschnelltests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, kann das Kind an der Einschulungsfeier teilnehmen. In der Zwischenzeit haben sich die rechtlichen Vorgaben nochmals geändert:
Nun sind auch die erwachsenen Begleitpersonen verpflichtet, einen Nachweis für die Einschulungsfeier zu erbringen. Dies kann

  • ein PCR-Test (48 Stunden gültig),
  • ein PoC-Antigen-Test/kostenloser Bürgertest (24 Stunden gültig),
  • ein Impfnachweis
  • oder ein Genesenen-Nachweis sein.

Nur bei Vorlage eines solchen Nachweises ist es möglich, dass sie an der Einschulungsfeier teilnehmen können. Während der Feier gilt außerdem die Maskenpflicht. Für den Elternabend ist neuerdings ebenfalls ein 3G-Nachweis erforderlich. Auch hier gilt die Maskenpflicht. Die Kontaktdaten der Gäste müssen von uns dokumentiert werden. Bitte bringen Sie deshalb das beiliegende Formular (wird zugeschickt) zur Einschulungsfeier mit. Vielen Dank vorab für Ihre Mithilfe!

Herzliche Grüße

Ihre Schulleitung